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Die Praxis-Homepage für Ärzte

 

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Infos über die Vorteile und Möglichkeiten einer modernen und interaktiven Arztpraxis-Homepage

 

Sinn und Zweck einer Arzt-Homepage

 

Wenn Ärzte für ihre Praxis über eine eigene Homepage verfügen wollen, dann ist das nicht nur eine reine Sache des Prestiges, sondern ein Patientenservice, der die Kommunikation zwischen Arzt und Patient maßgeblich erleichtert. Zudem erhält der Arzt die ergänzende Möglichkeit, über Websuchdienste gefunden zu werden, sofern seine Homepage ordentlich aufgebaut ist.

 

Mit einer Ärzte-Homepage sind Informationen über die Praxis rund um die Uhr abrufbar. Dadurch werden Telefonstoßzeiten entlastet, Termine können über spezielle Programme abgefragt werden, ebenso wie Serviceleistungen, und insgesamt sind Patienten vorab in der Lage zu entscheiden, welche Arztpraxis für sie die richtige sein könnte. Zu bedenken ist allerdings, dass Ärzte-Homepages besonderen gesetzlichen Bedingungen unterliegen.


Alle Inhalte, Fotos und die Art der Aufmachung müssen der Berufsordnung der Ärzte, dem Heilmittelwerbegesetzt und dem Teledienstgesetz entsprechen, und vor allem darf kein unlauterer Wettbewerb eingesetzt werden. Auch muss das Impressum unproblematisch zu finden sein, dazu Hinweise auf die Berufsordnung und auf den Staat, in dem die Doktorwürde erworben wurde. All diese Informationen müssen leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden, wenn nicht Geldbußen von bis zu 50.000 Euro in Kauf genommen werden wollen.


Neben den gesetzlichen Pflichtangaben sollten Praxis-Homepages Informationen über die Sprechstundenzeiten, die erreichbaren Notärzte außerhalb dieser Zeiten und über die Urlaubsvertretungen enthalten. Nützlich ist es außerdem, das Leistungsspektrum der Praxis aufzuzählen und zu erläutern, eine Liste mit Links zu seriösen Gesundheitsseiten im Internet anzubieten und auch die eigenen Leistungen detailliert darzustellen. Darüber hinaus ist es angebracht, den Anfahrtsweg zur Praxis zu beschreiben.

 

Die Möglichkeiten guter Ärzte-Homepages

 

 

Eine gute und moderne Arzthomepage ist so programnmiert, dass sie beispielsweise Terminanfragen per E-Mail entgegennehmen und reservieren, sowie Newsletter einbinden oder Rezeptvorbestellungen annehmen kann – alles Dinge, die den Arbeits- und Termindruck in der Praxis entlasten. Wichtig ist, dass die Ärzte-Homepage eine einfache Selbstverwaltung durch den Arzt und seine entsprechend geschulten Mitarbeiter ermöglicht.

Moderne Ärztin mit Notebook

 

Das heißt, das Redaktionssystem muss unkompliziert von der Arztpraxis oder gar vom Internet aus aktualisiert werden können. Das läuft normalerweise über eine Administrationsumgebung (beispielsweise über ein CMS, engl. = Conten Management System) welches durch einen Passwortzugang geschützt ist und direkten Zugriff auf die Webinhalte ermöglicht, ohne dafür einen Webmaster konsultieren zu müssen. Da auf diese Weise alle Änderungen immer sofort online gestellt sind, kann es auch nicht zu ärgerlichen Missverständnissen kommen.

 

Die Praxis-Homepage soll natürlich auch möglichst gut in den Suchmaschinen gefunden werden. Dazu müssen die Homepages mit entsprechend auf die Zielgruppe abgestimmten Schlagwörtern versehen werden. Angebracht ist es auch, in allen Geschäftsbriefen und Newslettern, auf Rezepten oder in Flyern die Adresse der Homepage anzugeben, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen und die Adresse allen Patienten und Lieferanten mitzuteilen.


Wichtige Anmerkungen müssen noch zum Einsatz von Fotomaterial gemacht werden:


Zunächst müssen Fotos von der Praxis, dem Personal und den medizinischen Geräten den gesetzlichen Bestimmungen für Ärzte ebenso entsprechen wie auch alle Textinhalte. Information ist erlaubt, (unlautere) Werbung ist verboten. Das bedeutet: Das Praxispersonal darf nicht bei privaten Tätigkeiten, wohl aber bei der Ausübung seiner Arbeit in entsprechender Berufskleidung gezeigt werden. Fotos dürfen zwar medizinische Probleme illustrieren, nicht aber die konkreten Behandlungsmethoden und Leistungen der Praxis. Da das Heilmittelwerbegesetz enge Grenzen setzt, muss man immer darauf achten, illustrierende Fotos nicht auf der Seite der Serviceleistungen der Praxis zu platzieren.

 

Ganz verboten sind Fotos, die Arzt oder Praxispersonal in Behandlungssituationen zeigen. Sobald es um die Bewerbung eines bestimmten medizinischen Behandlungsverfahrens geht, dürfen Arzt oder Personal auf den Fotos keine medizinischen Instrumente tragen. Tabu sind auch Bilder von zu identifizierenden Patienten in Behandlung, Operationsbilder oder Vorher-Nachher-Aufnahmen von Behandlungen. Wenn Patienten abgebildet sind, muss deren Genehmigung eingeholt werden. Ganz sicher geht man mit der Gesetzeskonformität seiner Homepage, wenn vor der Veröffentlichung die Genehmigung der Ärztekammer einholt wird.

 

Tipp: Wer als Webmatser gute Alternativen zu Google Analytics sucht, findet auf dieser Themenseite nützliche Informationen.

 


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