Infos über die Vorteile und Möglichkeiten
einer modernen und interaktiven Arztpraxis-Homepage
Sinn und Zweck einer Arzt-Homepage
Wenn Ärzte für ihre
Praxis über eine eigene Homepage verfügen
wollen, dann ist das nicht nur eine reine Sache
des Prestiges, sondern ein Patientenservice, der
die Kommunikation zwischen Arzt und Patient maßgeblich
erleichtert. Zudem erhält der Arzt die ergänzende
Möglichkeit, über Websuchdienste gefunden
zu werden, sofern seine Homepage ordentlich aufgebaut
ist.
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Mit einer Ärzte-Homepage
sind Informationen über die Praxis
rund um die Uhr abrufbar. Dadurch werden
Telefonstoßzeiten entlastet, Termine
können über spezielle Programme
abgefragt werden, ebenso wie Serviceleistungen,
und insgesamt sind Patienten vorab in der
Lage zu entscheiden, welche Arztpraxis für
sie die richtige sein könnte. Zu bedenken
ist allerdings, dass Ärzte-Homepages
besonderen gesetzlichen Bedingungen unterliegen.
Alle Inhalte, Fotos und die Art der Aufmachung
müssen der Berufsordnung der Ärzte,
dem Heilmittelwerbegesetzt und dem Teledienstgesetz
entsprechen, und vor allem darf kein unlauterer
Wettbewerb eingesetzt werden. Auch muss
das Impressum unproblematisch zu finden
sein, dazu Hinweise auf die Berufsordnung
und auf den Staat, in dem die Doktorwürde
erworben wurde. All diese Informationen
müssen leicht einsehbar zur Verfügung
gestellt werden, wenn nicht Geldbußen
von bis zu 50.000 Euro in Kauf genommen
werden wollen.
Neben den gesetzlichen Pflichtangaben sollten
Praxis-Homepages Informationen über
die Sprechstundenzeiten, die erreichbaren
Notärzte außerhalb dieser Zeiten
und über die Urlaubsvertretungen enthalten.
Nützlich ist es außerdem, das
Leistungsspektrum der Praxis aufzuzählen
und zu erläutern, eine Liste mit Links
zu seriösen Gesundheitsseiten im Internet
anzubieten und auch die eigenen Leistungen
detailliert darzustellen. Darüber hinaus
ist es angebracht, den Anfahrtsweg zur Praxis
zu beschreiben.
Die Möglichkeiten
guter Ärzte-Homepages
Eine gute und moderne Arzthomepage
ist so programnmiert, dass sie beispielsweise
Terminanfragen per E-Mail
entgegennehmen und reservieren, sowie Newsletter
einbinden oder Rezeptvorbestellungen
annehmen kann – alles Dinge, die den
Arbeits- und Termindruck in der Praxis entlasten.
Wichtig ist, dass die Ärzte-Homepage
eine einfache Selbstverwaltung durch den
Arzt und seine entsprechend geschulten Mitarbeiter
ermöglicht.
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Das heißt, das Redaktionssystem
muss unkompliziert von der Arztpraxis oder gar
vom Internet aus aktualisiert werden können.
Das läuft normalerweise über eine Administrationsumgebung
(beispielsweise über ein CMS, engl. = Conten
Management System) welches durch einen Passwortzugang
geschützt ist und direkten Zugriff auf die
Webinhalte ermöglicht, ohne dafür einen
Webmaster konsultieren zu müssen. Da auf
diese Weise alle Änderungen immer sofort
online gestellt sind, kann es auch nicht zu ärgerlichen
Missverständnissen kommen.
Die Praxis-Homepage soll natürlich
auch möglichst gut in den Suchmaschinen gefunden
werden. Dazu müssen die Homepages mit entsprechend
auf die Zielgruppe abgestimmten Schlagwörtern
versehen werden. Angebracht ist es auch, in allen
Geschäftsbriefen und Newslettern, auf Rezepten
oder in Flyern die Adresse der Homepage anzugeben,
um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen und die
Adresse allen Patienten und Lieferanten mitzuteilen.
Wichtige Anmerkungen müssen noch
zum Einsatz von Fotomaterial gemacht werden:
Zunächst müssen Fotos von der Praxis,
dem Personal und den medizinischen Geräten
den gesetzlichen Bestimmungen für Ärzte
ebenso entsprechen wie auch alle Textinhalte.
Information ist erlaubt, (unlautere) Werbung ist
verboten. Das bedeutet: Das Praxispersonal darf
nicht bei privaten Tätigkeiten, wohl aber
bei der Ausübung seiner Arbeit in entsprechender
Berufskleidung gezeigt werden. Fotos dürfen
zwar medizinische Probleme illustrieren, nicht
aber die konkreten Behandlungsmethoden und Leistungen
der Praxis. Da das Heilmittelwerbegesetz
enge Grenzen setzt, muss man immer darauf achten,
illustrierende Fotos nicht auf der Seite der Serviceleistungen
der Praxis zu platzieren.
Ganz verboten sind Fotos, die
Arzt oder Praxispersonal in Behandlungssituationen
zeigen. Sobald es um die Bewerbung eines bestimmten
medizinischen Behandlungsverfahrens geht, dürfen
Arzt oder Personal auf den Fotos keine medizinischen
Instrumente tragen. Tabu sind auch Bilder von
zu identifizierenden Patienten in Behandlung,
Operationsbilder oder Vorher-Nachher-Aufnahmen
von Behandlungen. Wenn Patienten abgebildet sind,
muss deren Genehmigung eingeholt werden. Ganz
sicher geht man mit der Gesetzeskonformität
seiner Homepage, wenn vor der Veröffentlichung
die Genehmigung der Ärztekammer einholt wird.
Tipp: Wer als Webmatser gute
Alternativen
zu Google Analytics sucht, findet auf dieser
Themenseite nützliche Informationen.
Arzrpraxis EDV: regelmäßige
Daten-Backups sind für Arztpraxen unverzichtbar.
Hier findet man Infos über Software
zur automatischen Datensicherung >>
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