28.01.2010 - Policendarlehen
/ Policenverkauf - die Unterschiede
Eine Lebensversicherung wird
im Regelfall auf mindestens
12 Jahre, eher aber auf einen
längeren Zeitraum abgeschlossen.
Während beim Vertragsabschluss
die finanzielle Situation dies
noch zulassen kann, ergeben
sich in der Laufzeit der Versicherung
häufig finanzielle Veränderungen.
Viele Versicherungsnehmer denken
dann sofort an eine Kündigung
der Lebensversicherung.
Die Kündigung ist allerdings
die ungünstigste Variante
der kurzfristigen Kapitalbeschaffung.
Neben der Tatsache, dass der
Versicherungsschutz ab dem Kündigungszeitpunkt
nicht mehr besteht, sind auch
finanzielle Verluste zu verzeichnen.
Die Auszahlungssumme, die hier
an den Kunden gewährt wird,
liegt nämlich bei den bisher
eingezahlten Beträgen zuzüglich
der bis zur Kündigung erwirtschafteten
Zinsen. Bearbeitungsgebühren
für die außerordentliche
Kündigung lassen den finanziellen
Ertrag aber sehr schnell schmelzen.
Der Policenverkauf oder das
Policendarlehen können
die günstigeren Alternativen
sein.
Jetzt Angebot anfordern (empfohlener
Anbieter): 1.
oder 2.
|
|
1. Das Policendarlehen (oder auch
Policenbeleihung)
Beim Policendarlehen wird aus der Ablaufleistung
des Versicherungsvertrages eine Vorauszahlung
an den Versicherungsnehmer geleistet.
Auch als Beleihung des Versicherungsvertrages
ist diese inzwischen geläufige
Variante der kurzfristigen Kapitalbeschaffung
bekannt. Der Versicherungsnehmer beantragt
in diesem Fall bei der Versicherungsgesellschaft
ein Policendarlehen auf den bestehenden
Versicherungsvertrag. Die Auszahlung
erfolgt bis zu maximal der Höhe,
die derzeit zuzüglich Zinsen im
Vertrag angespart wurde. Die hierfür
veranschlagten und vom Auszahlungsbetrag
abgezogenen Gebühren sind bei den
einzelnen Gesellschaften unterschiedlich
hoch und müssen individuell erfragt
werden.
Vorteile beim Policendarlehen haben
beide Vertragspartner. Für den
Versicherungsnehmer besteht relativ
kurzfristig finanzielle Liquidität.
Dabei bleibt der Versicherungsvertrag
als Absicherung bestehen und die Restsumme
des Vertrages kommt im Versicherungsfall
an den Begünstigten zur Auszahlung.
Auch die Versicherungsgesellschaft profitiert
aus dem Policendarlehen, da Beiträge
weiterhin eingezahlt werden und auch
der Vertrag als solcher bestehen bleibt.
Die einschneidenden Stornos, mit der
jede Versicherungsgesellschaft zu kämpfen
hat, bleiben durch diese Regelung aus.
Für den Versicherungsnehmer besteht
beim Policendarlehen zudem die Möglichkeit,
nach dem finanziellen Engpass die aus
dem Vertrag entliehene Geldsumme wieder
einzuzahlen und so beim Ablauf des Versicherungsvertrages
über die komplette Ablaufleistung
verfügen zu können.
Fazit: Vorteilhafte
und gute Alternative zur Kündigung
oder zum Verkauf, denn die Altersvorsorge
bleibt hierbei erhalten.
2. Der
Policenverkauf
Fachleute gehen davon aus, dass nur
etwa sieben Prozent der Versicherungskunden
die Möglichkeit des Policenverkaufs
zur Gewinnung finanzieller Liquidität
bekannt ist. So werden bisher öfter
Versicherungsverträge gekündigt,
statt die günstigere Variante des
Policenverkaufs zu nutzen. Der sogenannte
Zweitmarkt stellt aber für den
Versicherungsnehmer als auch für
die Versicherungsgesellschaft eine günstige
Lösung dar. Für den Kunden
erweist es sich als vorteilhaft, dass
er den Kaufpreis der Versicherung steuerfrei
ausbezahlt bekommt, der darüber
hinaus auch noch höher ausfällt,
als es der Rückkaufwert der entsprechenden
Assekuranz wäre. Die Auszahlung
beim Policenverkauf liegt im Schnitt
bei etwa sieben Prozent mehr als bei
einer Stornierung des Versicherungsvertrages.
Der Versicherungsgesellschaft bleibt
im Gegenzug der Versicherungsvertrag
ohne die unbeliebten Stornos aus.
Zudem wird die Prämienzahlung
vom Policenkäufer weiterhin fortgeführt,
so dass dieser letztlich von der Ablaufleistung
seinen Profit erzielt, der natürlich
deutlich höher als der Kaufpreis
des Versicherungsvertrages ausfällt.
So sind beim Policenverkauf drei Gewinner
am Vertrag beteiligt. Für den Kunden
ergibt sich beim Policenverkauf der
unschätzbare Vorteil, dass der
Versicherungsschutz aus dem Vertrag
uneingeschränkt bestehen bleibt,
denn als versicherte Person bleibt er
im Vertrag erhalten. Verstirbt die versicherte
Person also vor Ende des Vertragsablaufs,
erhalten die Erben die Todesfallleistung
ausbezahlt. Hier werden natürlich
Kaufpreis, aufgelaufene Zinserträge
sowie Kosten für den Käufer
in Abzug gebracht.
Inzwischen sind für Versicherungsnehmer,
die an einem Policenverkauf interessiert
sind, rund ein Dutzend Unternehmen am
deutschen Markt zu finden, die als Vertragspartner
für den Policenverkauf in Betracht
kommen. Dabei sind aber viele lediglich
in der Funktion der Vermittler oder
Makler aktiv, die dann die Verträge
an Fonds oder große Käufer
weiterleiten. Für Kunden hat dies
aber auf die Lukrativität des Policenverkaufs
keinerlei Auswirkungen und so reicht
es, sich gezielt nach den Konditionen
der einzelnen Anbieter zu erkundigen
und Vergleiche zu ziehen.
Fazit: Der
Verkauf einer Lebensversicherung ist
die klügere und lukrativere Methode
zur nachteiligen Vertragskündigung.
Man hat hierbei bis zu 15 % mehr Geld
als vom Versicherer zu erwarten.
Tipp für Menschen,
die bereits einen Kredit am laufen haben: