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Warnung vor unseriösen Sterbefallanzeigern-Alte Masche neu aufgelegt


Alte Masche neu aufgelegt! Wieder einmal ein erneuter Versuch trauernde Angehörige in einer schweren Situation zu übervorteilen


NEWS-EINTRAG vom 21.03.10 - 10:47 Uhr:

 

Eine alte Masche-neu aufgelegt. Immer wieder wird versucht im Umfeld von Trauernden auch im Moment des Abschiednehmens, noch den einen oer anderen Euro auf höchst fragliche Weise zu kassieren.


 

 

 

 

Rechtzeitig zum Frühjahrsbeginn wird eine alte Masche zum Abzocken neu aufgelegt. Angehörigen gingen in den letzten Tagen vermehrt Rechnungen über 89,95 EUR für einen Eintrag in ein „Öffentliches Sterberegister“ versandt von einem Peter Hoffmann, der unter der Anschrift „Öffentliches Sterberegister, Postfach 211003 in 67010 Ludwigshafen firmiert. Nach Auskunft der Denic ist der Domaininhaber eine Firma eudistri UG (Mini-GmbH) in Ludwigshafen, vertreten durch Marcel Saleh.

Gegen diesen Betrag erscheint dann unter www.öffentliches-sterberegister.de ein Eintrag der Name, Sterbeort und letzter Wohnort enthält. Durch die Aufmachung des Anschreibens soll der Eindruck vermittelt werden, es handele sich um ein „amtliches“ Schreiben von Behörden.

Auf unsere Nachforschungen hin, bei Gewerbeamt oder auch Handelsregister waren keine weiteren Informationen erhältlich. Derartige Fälle hat es in den letzten Jahren immer wieder gegeben, zuletzt mit dem sogenannten „Bundessterbeanzeiger“ der für diesen Eintrag über 63 EUR verlangte. Dort wurde im Text der Rechnung behauptet: „Gemäß der Novellierung des EU-Parlaments aus dem Jahre 2008, ist mit heutigem Datum die Eintragung des Todesfalles in den Seiten des Bundessterbeanzeigers.de erfolgt. Für die erfolgte Eintragung werden die einmaligen Kosten wir folgt festgesetzt: Standardeintrag 63,12 Euro. Die Gebühren sind sofort fällig."

Das Standesamt erklärte auf unsere Anfrage hin, dass zwar ein Sterberegister geführt werde, dieser Eintrag sei jedoch kostenlos und nicht öffentlich. Er diene ausschließlich der Mitteilungspflicht gegenüber anderen Behörden. In Deutschland zuständig für die Registrierung der Sterbefälle sind ausschließlich die Standesämter.

Zwischenzeitlich haben wir Strafanzeige gegen den Betreiber dieses Unternehmens gestellt und werden mit Interesse den weiteren Verlauf beobachten. Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. empfiehlt daher, sich bei Erhalt solcher Rechnungen an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden unter Berufung auf das Aktenzeichen 410000-011926-10/8.

 

 

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