Herr Bundesverkehrsminister, seit der Novellierung der StVO im Jahr 2006 gibt es in Deutschland die so genannte situative Winterreifenpflicht. Beabsichtigen Sie, das Thema allgemeine Winterreifenpflicht nochmals aufzugreifen, oder sind Sie mit den Wirkungen der StVO-Novelle zufrieden?
Dr. Peter Ramsauer: Unter dem Tagesordnungspunkt Sicheres Fahren im Winter hat die Verkehrsministerkonferenz am 15. April in Bremen einstimmig beschlossen: Die Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordert eine Prüfung, wie die Pflicht, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen, in der Praxis umgesetzt wird. Die Verkehrsminister haben mich gebeten, durch den Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten als zuständiges Fachgremium prüfen zu lassen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Pflicht, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen, auch erfüllt wird. Ich komme dieser Bitte gern nach und werde der Verkehrsministerkonferenz das Ergebnis vorlegen.
Nun spielen Reifen für den Klima- und Umweltschutz eine immer wichtigere Rolle. Planen Sie, bis zum Ende dieser Legislaturperiode neue Grenzwerte für den Reifenrollwiderstand und das Reifengeräusch festzulegen?
Dr. Peter Ramsauer: Ich verweise hier auf die Verordnung Nr. 661/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009. Damit wurden die Geräuschgrenzwerte für Reifen verschärft sowie Bedingungen für den Rollwiderstand eingeführt. Diese neuen Grenzwerte sind in Abhängigkeit der Reifenklasse ab dem 1. November 2012 einzuhalten.
Spätestens im November 2012 muss in der EU jeder Neureifen ein EU-Reifenlabel tragen. Die Werte müssen die Reifenhersteller selbst messen. Welche Institutionen sollen die Angaben der Hersteller prüfen, so dass die Endverbraucher sicher sein können, nicht von einigen schwarzen Schafen – Stichwort Billigimporte aus Fernost – hinters Licht geführt zu werden?
Dr. Peter Ramsauer: Gemäß Artikel 12 der Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen, dem so genannten Reifenlabel, sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden die Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen überprüfen. Zuständig für die Marktüberwachung sind in der Bundesrepublik gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes wiederum die jeweils zuständigen Landesbehörden.
Dazu ein Hinweis der Redaktion: Im Januar hatte Pilot:Projekt zu diesem Thema eine Blitzumfrage in den 16 zuständigen Landesministerien durchgeführt. Die Ausführungen von Wolfgang Schmid aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie standen stellvertretend für die Aussagen aus den 15 anderen Ländern:
„Die EU-Verordnung muss erst in deutsches Recht umgesetzt werden, dann wird entschieden, welche Landesbehörde für die Marktüberwachung im Rahmen der Verordnung zuständig sein wird. Klar ist: Reifen, die vor dem 1.11.2012 produziert werden, fallen nicht unter die Anforderungen der Verordnung. Ebenfalls noch offen ist zum jetzigen Zeitpunkt, wie der Vollzug der Marktüberwachung erfolgen und wie sanktioniert wird. Doch bis zum Inkrafttreten der Verordnung Ende 2012 wird Klarheit über diese Fragen herrschen und eine wirksame und effiziente Marktüberwachung stattfinden können.“
Als „vollmundige Versprechung“ bezeichnete ein zuständiger Referatsleiter aus dem Schleswig-Holsteinischen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr diese Hinweise. „Die zuständigen Landesministerien werden die Aufgaben an nachgeordnete Behörden delegieren, vielleicht an die Berufsgenossenschaften. Die aber werden personell und technisch kaum in der Lage sein, Flächen deckend zu kontrollieren und dadurch eine abschreckende Wirkung zu entfalten.“
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