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Mindestlöhne in der Zeitarbeit zwischen Verbänden umstritten


Zur Diskussion über branchenspezifische Mindestlöhne: Die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist verfassungswidrig


NEWS-EINTRAG vom 23.08.07 - 12:02 Uhr:

 

(Berlin, 23.08.2007) Die Forderung eines Münsteraner Interessenverbandes der Zeitarbeit nach Einbeziehung der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie nicht vereinbar.


 

 

 

 

"Ich bin bass erstaunt", sagte Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), heute in Berlin, "dass der Bundesgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen gefordert hat, unsere Branche zügig in das Entsendegesetz aufzunehmen. Als Jurist müsste er doch eigentlich wissen, dass das wegen der Tarifkonkurrenz in der Zeitarbeit verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist."

In der Zeitarbeitsbranche gibt es mit den Abschlüssen von CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) und DGB zwei verschiedene Tariflager. Dieser speziellen Situation hat die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung zur Ausweitung des Entsendegesetzes Rechnung getragen und festgelegt, dass der Gesetzgeber zuerst Regelungen für Branchen mit konkurrierenden Tarifverträgen finden muss. "Diese Koalitionsvereinbarung ist öffentlich bekannt", so Hetz. "Wer jetzt noch eine zügige Aufnahme unserer Branche in das Entsendegesetz fordert, verschließt entweder die Augen vor der Realität oder versucht wissentlich, Politik und Öffentlichkeit hinter das Licht zu führen."

Umstritten ist innerhalb der Zeitarbeitsbranche, welcher Tarifvertrag mehrheitlich angewandt wird. "Eine Behauptung wird nicht dadurch wahr, dass sie gebetsmühlenartig wiederholt wird", betonte Hetz. "Mit Blick auf den Organisationsgrad der Branche wird klar, dass der Interessenverband nicht für die Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmer spricht: Mehr als 1.000 Personaldienstleister sind bei uns organisiert, die beiden anderen Zeitarbeitsverbände haben zusammen etwa 1.400 Mitglieder, und mehr als 50% der über 5.000 Zeitarbeitsunternehmen gehören überhaupt keinem Verband an. Und von den nicht organisierten Firmen ist in unserer Branche allgemein bekannt, dass sie mehrheitlich unseren Tarifvertrag anwenden. Vor diesem Hintergrund ist jeder Appell an die Bundesregierung, für die Zeitarbeit einen DGB-Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, der Aufruf zu einem Verfassungsbruch."

 

 


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