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Wirtschaft / Gewerbe
IHK Berlin contra Freiberufler - Ab 1.9.2010 sind 50 Euro zu zahlen
Die IHK Berlin hat eine neue Einnahmequelle entdeckt. Ab 1.9.2010 ist eine Gebühr für alle Freiberufler fällig, die einen Antrag für das Gründercoaching stellen.
NEWS-EINTRAG
vom 29.08.10 - 19:24 Uhr:
Es scheint wie ein Joke, aber die IHK hat eine neue Einnahmequelle entdeckt. Für die Bearbeitung von Anträgen von Angehörigen der freien Berufe werden ab dem 01. September 2010 50,00 EUR zzgl.Mwst. erhoben.
Ab 1.9.2010 müssen alle Freiberufler 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen für die Beantragung des Gründercoaching Deutschland. Jeder Freiberufler, der einen Antrag für das Gründercoaching Deutschland stellt, muss dies wie alle Gewerbetreibenden auch über die IHK tun (für Handwerker ist die HDK zuständig). Ab 1.9.2010 erhält nun jeder Freiberufler nach Überprüfung der Antragsberechtigung eine Rechnung über 50,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Tröstlich immerhin, dass damit zumindest die Gewähr für das Coaching so gut wie sicher ist. Bisher gab es jedenfalls keine Ablehnung durch die KfW-Förderbank, wenn die IHK vorher den Antrags befürwortet hat. Die Bearbeitung von Anträgen von IHK-Mitgliedern erfolgt nach wie vor entgeltfrei.
Existentia-Kunden sind überwiegend Freiberufler. Darum übernimmt Existentia die Rechnungsbegleichung bei der IHK, sofern ein Coachingvertrag mit Existentia in voller Höhe (4000,00 EUR) abgeschlossen wird.
Der Ablauf zur Entgelterhebung GCD ab 01. September 2010 sieht folgendermaßen aus:
Schritt:
1. Antragseingang eines Angehörigen eines Freien Berufs bei der IHK Berlin. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der IHK künftig unverzüglich an die Antragstellerin/den Antragsteller zurückgesendet
2. Antragsberechtigung wird durch IHK Berlin überprüft
3. Antragstellerin/Antragsteller erhält schriftlich die Rechnung
4. nach erfolgter Bezahlung erfolgt die Empfehlung und Weiterleitung des Antrags an die
KfW durch die IHK Berlin
5. erfolgt keine Zahlung, wird die Forderung des Entgelts ausgebucht und die Antragstellerin/
der Antragsteller erhält ihren/seinen Antrag zurück
6. eine erneute Antragstellung ist möglich
7. bei erneuter Antragstellung beginnt der Prozess wieder bei Schritt 1
(Quelle: www.ihk-berlin24.de)
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite www.ihk-berlin24.de unter der Dok-Nr. 17716.
Existentia Unternehmensberatung aus Berlin hat sich darauf spezialisiert, Gründer und Jungunternehmen auf dem Weg in die Existenzgründung zu beraten und die wichtigsten Werkzeuge mitzugeben. Alle gründungsrelevanten Inhalte werden im wöchentlich stattfindenden Existenzgründerseminar durch 4 versierte Berater in Recht, Buchhaltung, Steuern und Marketing geschult. Wir hälten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie gerne (www.existentia-blog.de).
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