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Zeitarbeit und Branchenmindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz


Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland gegen die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz


NEWS-EINTRAG vom 18.12.07 - 12:15 Uhr:

 

Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und die Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmer und -unternehmerinnen lehnen die Einbeziehung in das Entsendegesetz und die Festlegung eines Branchenmindestlohns entschieden ab.


 

 

 

 

(Berlin, 18. Dezember 2007) Nicht die Zeitarbeit will die Aufnahme in das Entsendegesetz, sondern es sind nur Teile der Branche. "Die rechtliche Basis dafür ist nicht vorhanden", sagte der Hauptgeschäftsführer des AMP, Thomas Hetz, am 18. Dezember 2007 in Berlin. "Nicht soziale Hintergründe sind das Motiv, sondern hier soll unliebsame Tarifkonkurrenz ausgeschaltet werden. Das ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich."

In der Zeitarbeit konkurrieren Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften (CGB) mit denen des DGB. Während der DGB mit den beiden Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ Tarifverträge geschlossen hat, sind es auf Seiten des CGB die beiden Verbände AMP und BVD. Insgesamt wird in der Branche von fast 100% der Zeitarbeitsunternehmen ein Tarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse angewandt.

Umstritten ist innerhalb der Zeitarbeitsbranche, welcher Tarifvertrag mehrheitlich zur Anwendung gebracht wird. "Eine Behauptung wird nicht dadurch wahr, dass sie gebetsmühlenartig wiederholt wird", betonte Hetz. "Mit Blick auf den Organisationsgrad der Branche wird klar, dass BZA und iGZ nicht für die Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmer sprechen: Weit über 1.000 Personaldienstleister sind bei uns organisiert, die beiden anderen Zeitarbeitsverbände haben zusammen etwa 1.500 Mitglieder, während zwei Drittel der über 7.500 Zeitarbeitsunternehmen überhaupt keinem der drei Verbände angehören. Und von den nicht organisierten Firmen ist in unserer Branche allgemein bekannt, dass sie mehrheitlich unseren Tarifvertrag anwenden."

Der Versuch, an der Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen vorbei einen Mindestlohntarifvertrag durchzusetzen, würde zu einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen in der Zeitarbeitsbranche führen und den Jobmotor auf dem deutschen Arbeitsmarkt abwürgen. Gerade die Gruppe der Nicht- und Geringqualifizierten mit eher niedriger Produktivität – das Sorgenkind des deutschen Arbeitsmarktes – wäre besonders betroffen, denn diese Arbeitsplätze würden in die Schwarzarbeit abwandern oder in Länder mit geringeren Lohnkosten ausgelagert.

 

 

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