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Das Versicherten-Portal AHA.DE.

Ein plötzlicher schwerer Unfall kann existenzbedrohend sein.


Existenzrisiko Unfall: In welchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung – und in welchen Fällen greift sie nicht?


NEWS-EINTRAG vom 23.02.07 - 16:19 Uhr:

 

Berlin, im Februar 2007. Auf insgesamt rund neun Millionen Fälle pro Jahr summiert sich die Zahl der Unfälle in Deutschland, etwa jeder zehnte Bundesbürger ist im Laufe seines Lebens betroffen. Eine Million der Fälle sind so schwer, dass die Betroffenen im Krankenhaus behandelt werden müssen. Etwa 24 Prozent dieser Unfälle geschehen während der Arbeit, weitere 30 Prozent ereignen sich im Haus, 23 Prozent entfallen auf Sport und Spiel, 18 Prozent passieren im Verkehr (Quelle: www.aha.de).


 

 

 

 

Mit dem Versicherungsschutz sieht es im Falle eines Freizeitunfalls oft dünn aus, besonders bei den Sportunfällen. Wo Vereinssportler in der Regel über ihren Verein versichert sind, schauen Freizeitsportler oft in die Röhre. Freizeitunfälle unterwegs, im Haus oder bei der Gartenarbeit sind gleichfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Daniel Hoffmann, geschäftsführender Gesellschafter des Versichertenportals www.aha.de: „Über einen möglichen Schicksalsschlag denkt natürlich niemand gerne nach. Doch die finanziellen Folgen eines Unfalls können existenzbedrohend sein. Bedenken Sie, wie teuer es wird, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen müssen. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie da schlecht geschützt.“

Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, wann und wo sie geschehen. Auch für Hausfrauen oder Hausmänner und Kinder empfiehlt sich meistens der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Denn im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten sind sie nicht nur ohne Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch von der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen.“

Tipp: Die Prämien für eine berufliche Unfallversicherung akzeptiert das Finanzamt als Werbungskosten, die Beiträge zu einer entsprechenden Versicherung für den privaten Bereich können als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfiehlt es sich, Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer gründlich zu prüfen und zu vergleichen. Auf Websites wie dem Versichertenportal www.aha.de sind diese Versicherungsvergleiche kostenlos möglich.

 

 

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