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Alarmierende Folgen einer Razzia bei einer religiösen Zusammenkunft in Russland


Alarmierende Folgen der Razzia zeigen unerwartete Härte im Vorgehen gegen religiöse Glaubensgemeinschaften in Russland.


NEWS-EINTRAG vom 22.06.09 - 18:11 Uhr:

 

ASBEST (Russland) — Frau Aleksandra Mastjugina, eine Zeugin Jehovas, erlitt infolge einer illegalen Polizeirazzia eine Fehlgeburt. Die Aktion wurde am 24. Mai 2009 in einer von ihr besuchten religiösen Zusammenkunft durchgeführt. Darüber hinaus wurde ein 15-jähriger Junge gegen den Willen seiner Eltern illegal in Obhut genommen.


 

 

 

 

Die religiöse Zusammenkunft der über 50 Mitglieder zählenden örtlichen Versammlung der Zeugen Jehovas sowie interessierter Personen hatte gerade angefangen, als am 24. Mai Polizisten und FSB-Agenten in die angemieteten Räumlichkeiten eindrangen. Die Beamten platzten in die Zusammenkunft und befahlen deren Abbruch. Alle Anwesenden wurden festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Sie wurden nicht über ihre Rechte informiert, der Zugang zu einem Anwalt wurde ihnen verwehrt und die Festnahmegründe wurden ihnen nicht genannt. Wer keine Ausweispapiere bei sich hatte, wurde zur Polizei mitgenommen. Korrespondenten des lokalen ATV-Fernsehsenders filmten die Vorgänge. Die Razzia war eine Verletzung des Rechts und der Verfassung der Russischen Föderation sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Frau Mastjugina erlitt durch die Razzia und die Verhaftung einen Schock. Bei einem zusätzlichen Verhör am 27. Mai 2009 drohten die Vernehmungsbeamten damit, sie in eine Ausnüchterungszelle zu stecken. Am 31. Mai wurde sie erneut vorgeladen. Nach dem Verhör fühlte sie sich schlecht. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie dann eine Fehlgeburt erlitt.

Unter den Verhafteten war auch ein 15-jähriger Junge, dessen Eltern Zeugen Jehovas sind, aber nicht in der Zusammenkunft zugegen waren, als die Razzia stattfand. Die Polizei verhörte ihn und steckte ihn gegen seinen Willen in ein Kinderheim. Dort wird er trotz Gesuchen um sofortige Freilassung weiterhin ohne jegliche gesetzliche Grundlage festgehalten.

Gemäß Absatz 57 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Kuznetsov v. Russia ( Nr. 184/02, 11/01/2007) erklärte das Gericht: „Artikel 9 der Menschenrechtskonvention schützt gottesdienstliche Handlungen, die zur Ausübung einer Religion oder eines Glaubens in allgemein anerkannter Form gehören. […] Das gemeinschaftliche Studium und die Besprechung religiöser Texte der Mitglieder der religiösen Gemeinschaft der Zeugen Jehovas ist unbestreitbar eine anerkannte Ausdrucksform ihrer Religion in Gottesdienst und Lehre.“ Trotz dieser Entscheidung des EGMR widersetzt sich die russische Regierung weiterhin den Urteilen des Gerichts.

Wie alle freiheitsliebenden Menschen appellieren Jehovas Zeugen weltweit an die Regierung der Russischen Föderation, weitere Gewaltakte gegen Jehovas Zeugen in Russland zu verhindern.

 

 


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