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Deutsche Firmen sind oft gut gerüstet für BilMoG-Anforderungen


Gesetzesänderung durch das BilMoG verlangt von deutschen Kapitalgesellschaften erstmals die Darstellung eines Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems.


NEWS-EINTRAG vom 05.08.09 - 11:07 Uhr:

 

Gesetzesänderung durch das BilMoG verlangt von deutschen Kapitalgesellschaften erstmals die Darstellung eines Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems. Das Handbuch "7 Secrets of Highly Profitable Internal Control Systems" (www.internalcontrolsystems.org) gibt auch für deutsche Firmen relevante Informationen zur Umsetzung.


 

 

 

 

Köln, 5.8.09. Ende Mai trat das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, für deutsche Unternehmen in Kraft. Während einige Unternehmen sich bereits intensiv mit den neuen Regelungen auseinandergesetzt haben, herrscht bei anderen noch großes Unverständnis über die konkrete Umsetzung.

Neben neuen Bewertungsrichtlinien, die z.B. die latenten Steuern oder immaterielle Vermögensgegenstände betreffen, beinhaltet das Gesetz umfangreiche Offenlegungspflichten. So müssen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften erstmals die wesentlichen Merkmale ihres Internen Kontrollsystems und Riskomanagementsystems beschreiben.

Dies erinnert viele an die Vorschriften des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Acts, die für viele an der US-amerikanischen Börse notierte Unternehmen und deren Tochtergesellschaften anzuwenden sind. Dieses Gesetz hat immense Kosten für die betroffenen Firmen verursacht. Neben dem zusätzlichen administrativen Aufwand mussten Prozesse dargestellt und Risiken identifiziert werden. Kontrollen wurden eingeführt, dokumentiert und deren Wirksamkeit getestet. Schließlich wird die Wirksamkeit des Kontrollsystems einmal im Jahr von Wirtschaftsprüfern attestiert.

Um die Merkmale eines Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS) darlegen zu können, werden ähnliche Schritte auch in deutschen Unternehmen notwendig sein.

Dennoch unterscheidet sich die Situation von deutschen Unternehmen in wesentlichen Punkten von der der amerikanischen Unternehmen.

Im Gegensatz zur sehr rigiden Fassung des Sarbanes-Oxley-Acts, die immer wieder zu Kritik geführt hat, lässt das deutsche Gesetz die Art der Darstellung eines IKS bisher relativ offen.

Auch wenn mit einer Verschärfung der Richtlinien in naher Zukunft zu rechnen ist, haben deutsche Gesellschaften noch relativ großen Spielraum, wie sie die Wirksamkeit Ihres Kontrollsystems belegen.

Ein weiterer Unterschied liegt in den kulturellen Besonderheiten von deutschen und amerikanischen Unternehmen.

„Viele deutsche Unternehmen verfügen bereits über ein ausgezeichnetes internes Kontrollsystem.“ so Dr. Anne-Katrin Straesser, Autorin des Buches „7 Secrets of highly profitable Internal Control Systems“.

Die Unternehmensberaterin, die bereits bei ihrer Tätigkeit in einer der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften IKS eingeführt oder geprüft hat, konnte zahlreiche Gegensätze bei internationalen und deutschen Firmen erkennen.

„Während in amerikanischen Unternehmen oft flache Strukturen und große persönliche Handlungsspielräume vorherrschen, erkennt man in deutschen Firmen noch Spuren des preußischen Ordnungssinns und Bürokratismus. Auch ohne externe Vorschriften werden Rechnungen geprüft, Bestellungen freigegeben und Verträge gemäß der Unterschriftenrichtlinie unterzeichnet. All dies sind Elemente eines Internen Kontrollsystems.“

Dies bedeutet daher für deutsche Unternehmen, dass der Aufwand für eine wirksame Abbildung des IKS nicht mit dem vergleichbar sein wird, der seinerzeit SOX bei amerikanischen Unternehmen auslöste.

Hinzukommt, dass erfahrungsgemäß in vielen Unternehmen ohnehin zahlreiche Prozessbeschreibungen vorliegen, z.B. für ISO-Zertifizierungen, die oftmals auf die Belange von BilMoG erweitert werden können.

„Das Rad muss in diesem Falle also nicht neu erfunden werden“, meint Frau Dr. Straesser. „Gerade aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situationen muss man versuchen, bestehende Systeme und Dokumentationen zu nutzen, um die BilMoG-Anforderung zu erfüllen.“

Dass sie jedoch erfüllt werden muss, steht ist außer Frage. Spätestens mit dem kommenden Jahresabschluss für 2009 müssen Kapitalgesellschaften ihr IKS formell beschrieben haben.

Dabei sollten sämtliche Risiken, die eine Falschdarstellung in der Bilanz oder forensische Handlungen ermöglichen, durch wirksame Kontrollen abgedeckt, und dies auch in Prozessbeschreibungen dargestellt und überprüft worden sein.



Infos über die Einführung oder Dokumentation eines IKS gibt es auf der Seite www.internalcontrolsystems.org (auf Englisch), über die das Buch „The 7 Secrets of Highly Profitable Internal Control Systems“ als eBook erhältlich ist.

 

 


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